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AGB

Leistungsangebot

 

Juno - Coaching für Hundehaltende bietet Einzelstunden, Socialwalks und Hundebegegnungstraining an.

Das Angebot umfasst praktische und theoretische Unterweisungen bezüglich aller Fragen, welche die Erziehung und Ausbildung von Hunden betreffen.

Mit der Anmeldung bei Juno - Coaching für Hundehaltende erklärt der Kunde, die Kundin die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung ist stets verbindlich - auch wenn Einzelcoaching ggf. nur mündlich abgesprochen wird oder ein Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Anmeldung (Ausnahme) teilnimmt

 

Vergütung / Zahlung

 

Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kundin zur Zahlung der anfallenden Kosten jeweils nach der durchgeführten Stunde in bar, per paypal oder auf Rechnung. Die Vergütung der Dienstleistung durch Juno - Coaching für Hundehaltende stellt sich aus der Preisausschreibung auf dem Anmeldeformular zusammen.

Kurse oder Beratungsleistungen finden beim Kunden, der Kundin zu Hause oder an einem geeigneten, individuell vereinbarten Trainingsort statt. Sofern die Höhe der Fahrtkosten nicht im Voraus zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, werden ab einer Fahrtstrecke von 10 Kilometern (ausgehend von der Geschäftsadresse von Juno - Coaching für Hundehaltende) 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei der Buchung einer Begleitung zu Tierarzt/Züchter o. Ä. wird eine Anfahrtspauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet (Hin- und Rückweg). Der Kunde, die Kundin ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die vertraglich vereinbarte Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

Die jeweilig vertraglich vereinbarten Leistungen von Juno - Coaching für Hundehaltende können nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache verschoben werden. Stunden, die weniger als 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen berechnet werden.

Können die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen auf der Seite von Juno - Coaching für Hundehaltende nicht eingehalten werden, werden die Stunden nachgeholt. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Coachingstunden ist nicht möglich.

Termine können von Juno - Coaching für Hundehaltende abgesagt oder verschoben werden. Vereinbarte Termine finden bei jeder Witterung statt, außer Juno - Coaching für Hundehaltende sagt diese ausdrücklich diesbezüglich ab. Informationen dazu erfolgen durch Juno - Coaching für Hundehaltende schnellstmöglich.

Juno - Coaching für Hundehaltende kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer das Coaching stört oder sich den Anweisungen von Juno - Coaching für Hundehaltende widersetzt. Das Training kann ebenfalls abgebrochen werden, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen bzw. Gewalt zufügt. In diesen Fällen ist keine Rückvergütung möglich.

 

Übertragbarkeit

 

Die gebuchten Termine beziehen sich nur auf den festgelegten Hund und sind nicht auf einen anderen Hund übertragbar. Die Begleitperson des jeweiligen Hundes kann gewechselt werden.

 

Teilnahmebedingungen

 

Angemeldet werden dürfen nur Hunde, welche haftpflichtversichert sind. Auf Nachfrage von Juno - Coaching für Hundehaltende ist der entsprechende Nachweis unverzüglich beim Erstgespräch vorzulegen. Der Kunde, die Kundin versichert, dass das gemeldete Tier nicht an ansteckenden Krankheiten oder Parasiten leidet. Sollte der Kunde feststellen, dass der gemeldete Hund an einer ansteckenden Krankheit oder Parasiten erkrankt ist, so ist Juno - Coaching für Hundehaltende hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Juno - Coaching für Hundehaltende bereits vor Vertragsbeginn über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder eine bestehende oder drohende Läufigkeit des Tieres zu informieren.

Juno - Coaching für Hundehaltende haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem Kunden sowie  dessen gemeldeten Tier unmittelbar oder mittelbar - gleich aus welchem Grunde - entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Juno - Coaching für Hundehaltende. Der Kunde, die Kundin trägt während der vertraglich festgelegten Dienstleistung die alleinige Haftung für das Verhalten seines Tieres.

 

Trainingstermine und Trainingsorte

 

Kurse oder Beratungsleistungen finden beim Kunden, der Kundin zu Hause, oder an einem geeigneten, individuell vereinbarten Trainingsort statt. Trainings- und Beratungstermine werden individuell vereinbart. Gebuchte Termine können nicht direkt aufeinander folgend wahrgenommen werden. Je nach Anfahrt ist ein
maximaler Zeitaufwand von 120 Minuten (entspricht zwei Trainingseinheiten) zu berücksichtigen.

 

Datenschutz

 

Dem Kunden, der Kundin ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von Juno - Coaching für Hundehaltende auf Datenträgern und der genutzten Buchhaltungssoftware gespeichert und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichts verwendet werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

Gefahren und Haftungsausschluss

 

Den Anweisungen von Juno - Coaching für Hundehaltende ist zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden, darf nur nach Anweisung von Juno - Coaching für Hundehaltende erfolgen. Die Einhaltung der Leinenpflicht in den von den Städten ausgewiesenen Gebieten obliegt dem Kunden, der Kundin selbst.

 

Sonstiges

 

Juno - Coaching für Hundehaltende erklärt ausdrücklich, dass für einen bestimmten Ausbildungserfolg keine Garantie übernommen wird. Die erbrachten Leistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Ein entsprechender Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nähesten kommt. Gerichtsstand ist Eggenfelden.

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